Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn). Ebenfalls der Gemeindesammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200kg.
Einzelne tote (Heim-)Tiere bis 10kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50cm Erde zu bedecken.