Mieterwechsel (Ein- / Auszug) - Meldung Vermieter
Gemäss §8 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) melden Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) der Gemeinde jeden Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte). Die Meldungen muss innert 14 Tagen vom Ein- oder Auszug an erfolgen.
Dieser Formulardienst ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter an die politische Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | Kontaktformular |
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